Therapie und Bewährung: die Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern
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Psychotherapeutische bzw. sozialtherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern während des Vollzugs und nach der Entlassung oder bei Nichtinhaftierung ist ein wichtiges Mittel zur Rückfallvermeidung und damit ein effektiver Beitrag zum Schutz potentieller weiterer Opfer. Während diese Erkenntnis in verschiedenen Ländern, u. a. der Schweiz, Österreich und den Niederlanden, auch umgesetzt wird, steckt insbesondere die ambulante therapeutische Versorgung von Straftätern in Deutschland noch weitgehend in den Kinderschuhen. Die vom Verein Bewährungshilfe Stuttgart e. V. im September 1998 gegründete Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter ist bundesweit der erste Versuch, ein solches Konzept außerhalb des Maßregelbereichs zu entwickeln und umzusetzen. Um die vielfach bestehenden Berührungsängste, Skepsis und Ablehnung auszuräumen und ein bedarfsgerechtes stationäres und insbesondere ambulantes Therapieangebot zu erreichen, bedarf es vor allem der umfassenden und kompetenten Information über wissenschaftliche Grundlagen und Erkenntnisse, rechtliche und praktische Probleme, Ablauf, Chancen und Grenzen therapeutischer Arbeit sowie Arbeitsweise und Ergebnisse bereits bestehender Einrichtungen. Eine solche Information ist bis jetzt auch innerhalb der Justiz noch nicht durchgängig gegeben. Deshalb hat sich das Justizministerium Baden-Württemberg dankenswerter Weise entschlossen, eine entsprechende Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Richter, Staatsanwälte und leitende Strafvollzugsbeamte durchzuführen. Wir sind stolz und dankbar, dass Min. Direktor Steindorfner die Einführung übernommen und damit die Bedeutung des Themas und der Veranstaltung unterstrichen hat und dass es gelungen ist, neben so erfahrenen Praktikern wie VROLG a. D. Blumenstein, Psych. Dir. Goderbauer und Dipl.-Psych. Pitzing, die für die Entwicklung und Umsetzung der therapeutischen Arbeit in Baden-Württemberg und darüber hinaus Pionierarbeit geleistet haben, so ausgewiesene Kapazitäten wie Prof. Dr. Dittmann, einen der international angesehensten forensischen Psychiater, und Bundesrichter Dr. Boetticher, der bundesweit als juristischer Experte für die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 bekannt geworden ist, als Referenten zu gewinnen. Die Darlegungen dieser Experten verdienen es, über den Kreis der Tagungsteilnehmer hinaus der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht zu werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, die vorliegende Dokumentation zu erstellen.