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Das Konzept von allgemeinem und besonderem Teil im chinesischen Zivilrecht

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Viac o knihe

Das moderne chinesische Zivilrecht ist durch das deutsche BGB geprägt worden. In seinen Anfängen hat es das deutsche Zivilrecht in weiten Teilen übernommen. Nachdem mit Gründung der Volksrepublik China die Entwicklung zunächst unterbrochen wurde, steht die heutige Neuschaffung des Zivilrechts wieder unter dem Einfluss der deutschen Zivilrechtsdogmatik. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Umstände die Rezeption des deutschen Rechts in China begünstigt haben. Sie beginnt dabei mit einem detaillierten rechtshistorischen Überblick über die Entstehung des modernen chinesischen Zivilrechts. Sodann erläutert sie die wichtigsten Theorien zur Rezeption und des globalen „Transplant-of-Law“. Darauf aufbauend erarbeitet sie Kriterien, anhand derer die Rezeption des deutschen Rechts nachweisbar und qualifizierbar ist. Gerade die für das BGB charakteristische Unterscheidung zwischen allgemeinen und besonderen Regelungen findet sich in hohem Maße im chinesischen Zivilrecht wieder. Anhand zahlreicher Beispiele wird die Übernahme dieser Dogmatik durch das heutige chinesische Zivilrecht aufgezeigt. Die Rechtsgeschäftslehre, die Regelung der Person und Teile des Stellvertretungsrechts sind in das heutige Recht der Volksrepublik China übernommen worden. Viele chinesische Zivilrechtsgesetze weisen zudem einen „allgemeinen Teil“ auf. Dabei zeigt sich, dass die dogmatischen Grundlagen und die abstrakten Inhalte des BGB besonders zur Rezeption geeignet sind. Vor allem die logisch-systematische Durchdringung des deutschen Zivilrechts erweist sich als Vorteil und lässt es als besonders geeignet zur Übernahme auch durch fremde Rechtskulturen erscheinen. Dies zeigt nicht nur seine Rezeption in China, sondern auch seine Übernahme in zahlreichen anderen Ländern, wie etwa in jüngster Zeit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

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2005

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