Beratung und Kontrolle
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Viac o knihe
Wer in der Schweiz Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, ist seit Mitte der 1990er Jahre zur Teilnahme an Beratungsgesprächen in regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verpflichtet. Die detaillierten Rekonstruktionen von Beratungsgesprächen lassen die Widersprüche dieser „aktivierungspolitischen“ Bearbeitung von Arbeitslosigkeit deutlich zutage treten: Die mit dem Leistungsbezug einhergehende Verhaltenskontrolle sowie die Androhung von Sanktionen zerstören oft gerade dasjenige, was sie am meisten fördern wollen – die Wahrnehmung von Verantwortung. Weil der Gesetzgeber ihnen misstraut, finden sich Versicherte unversehens in einem Katz-und-Maus-Spiel um die Leistungen wieder. Für die Mitarbeitenden der RAV ist es auf der anderen Seite fast unmöglich, unter den gegebenen strukturellen Bedingungen ein Gespräch zu führen, das die Bezeichnung „Beratung“ auch tatsächlich verdient.