Der international zwingende Charakter des § 89 b HGB
Autori
Viac o knihe
Den Anstoss für die Untersuchung gab die so genannte „Ingmar“-Entscheidung des EuGH vom 09.11.2000 (Slg. 2000, I-9350 ff). Der EuGH hatte in diesem Urteil den auf einer europäischen Richtlinie beruhenden Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrages gegenüber dem von den Parteien gewählten Recht eines Drittstaates durchgesetzt. Anstelle des gewählten kalifornischen Rechtes, das einen entsprechenden Ausgleichanspruch nicht kennt, soll nach dem EuGH die englische Rechtsnorm gelten, welche die Artikel 17, 18 und 19 der europäischen Handelsvertreterrichtlinie von 1989 umsetzt, wenn der Handelsvertreter überwiegend in England tätig ist. In der Arbeit wird nicht nur die Richtigkeit der Entscheidung des EuGH untersucht. Vielmehr überträgt die Verfasserin die Schlussfolgerungen des EuGH auf das deutsche Handelsvertreterrecht und prüft eingehend die Gemeinschaftsrechtskonformität des deutschen § 89 b HGB, welcher die deutsche Umsetzung der Artikel 17, 18 und 19 der gemeinschaftsrechtlichen Handelsvertreterrichtlinie von 1989 darstellt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass dem EuGH in seiner Interpretation des gemeinschaftsrechtlichen nachvertraglichen Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters als international zwingende Norm wegen der vornehmlich ordnungspolitisch motivierten Zielsetzung der Handelsvertreterrichtlinie zuzustimmen ist. Weiter hat sie durch einen akribischen und bisher in der Literatur in dieser Weise bisher nicht existierenden Vergleich der Artikel 17, 18 und 19 Handelsvertreterrichtlinie und § 89 b HGB herausgefunden, dass auch § 89 b HGB einen international zwingenden Charakter aufweist. Der nachvertragliche Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gegen seinen Prinzipal ist deshalb nicht durch Rechtswahl zu umgehen, sofern der Handelsvertreter überwiegend in Europa tätig ist. Dies wurde bisher von der in Deutschland herrschenden Meinung abgelehnt. Die Verfasserin macht schliesslich aber auch aus, dass nicht nur der derzeit ständigen höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung in Teilen eine gemeinschaftsrechtswidrige Interpretation des § 89 b HGB zugrunde liegt. Vielmehr ist auch die geltende Fassung des § 89 b HGB teilweise gemeinschaftsrechtswidrig. Bei ihrer Untersuchung dringt die Verfasserin tief in die Grundfragen des Europäischen und Internationalen Privatrechts sowie des Europarechts ein. Sie setzt sich in beeindruckender Weise mit der wohl im europäischen Internationalen Privatrecht umstrittensten Frage zu den Voraussetzungen von Eingriffsnormen auseinander und kommt zu einem interessanten Lösungsansatz. Es erfolgen ausführliche Darstellungen des deutschen Internationalen Handelsvertreterrechtes, der Funktionsweise von Richtlinien, des Verhältnisses von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht, der allgemeinen Grundsätze der Richtlinieninterpretation und der richtlinienkonformen Auslegung nationaler Vorschriften gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs. Bei den detaillierten Ausführungen zu den Zielen der Handelsvertreterrichtlinie erfolgen unter anderem Reflektionen zur Rechtsangleichungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, zum Merkmal des „Gemeinsamen Marktes“, zum Verhältnis von europäischer Sozial- und Wettbewerbspolitik sowie zu Teilbereichen des Europäischen Wettbewerbsrechtes.