Nachweisgrenze und Erkennungsgrenze bei Kernstrahlungsmessungen: spezielle Anwendungen
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Viac o knihe
Erkennung und Nachweis ionisierender Strahlung sind unverzichtbare Grundvoraussetzungen des Strahlenschutzes. Zu diesem Zweck legt die Normenreihe DIN 25482 Erkennungsgrenzen, Nachweisgrenzen und Vertrauensgrenzen für unterschiedliche Anwendungsfelder fest. Die Erkennungsgrenze erlaubt bei einer Messung die Entscheidung darüber, ob z. B. Strahlung einer möglicherweise radioaktiven Probe vorliegt oder nicht. Die Nachweisgrenze erlaubt eine Entscheidung darüber, ob das für die Messung vorgesehene Messverfahren gestellten Anforderungen genügt und damit für den Messzweck geeignet ist. Vertrauensgrenzen umfassen mit vorgegebener Warscheinlichkeit den zu messenden Wert der Messgröße. Wegen neuerer Entwicklungen im Messwesen hinsichtlich der Messunsicherheit (DIN 1319 und ISO Guide to the experssion of uncertainty in measurement) bedürfen die älteren Teile 1 bis 7 (außer Teil 4) von DIN 25482 dringend einer Überarbeitung auf dem gemeinsamen, bereits gelegten statistischen Fundament von Teil 10, worauf die aktuellen Teile 11 bis 13 schon beruhen. Weil jedoch der zuständige Arbeitsausschuss DIN NMP 722 vom DIN erst ausgesetzt und dann schließlich aufgelöst wurde, haben die Autoren aus ihrer Verantwortung für den Strahlenschutz heraus im Arbeitskreis „Nachweisgrenzen“ (AK SIGMA) des Fachverbandes für Strahlenschutz den vorliegenden Normvorschlag erarbeitet. Dieser stellt eine Neufassung der genannten älteren Teile dar und vereinigt diese auf der Grundlage des allgemeinen Teils 10 für eine Reihe spezieller Anwendungen bei Messungen ionisierender Strahlung. Der Normvorschlag ist schon so gestaltet, dass er mit nur geringfügigen Änderungen als DIN-Normentwurf publiziert werden könnte, wenn der zuständige Ausschuss wieder belebt wird. Er sollte dann unter der neuen Bezeichnung DIN 25482-1 vorgesehen werden als Ersatz für die derzeit noch gültigen sechs Normen DIN 25482-1:1989-04, DIN 25482-2:1992-09, DIN 25482-3:1993-02, DIN 25482-5:1993-06, DIN 25482-6:1993-02 und DIN 25482-7:1997-12.