Vorschlag für eine Reform der Pflichtteilsentziehungsgründe (§§ 2333 ff. BGB) und der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB) unter Berücksichtigung rechtsgeschichtlicher Aspekte
Autori
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Die Arbeit untersucht unter besonderer Betrachtung der rechtsgeschichtlichen Grundlagen des Pflichtteilsrechts die gegenwärtigen Regelungen des BGB zur Entziehung und Beschränkung des Pflichtteils. Dabei spricht sich der Autor für einen Beibehalt der derzeit umstrittenen Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlaß aus. Er unterbreitet einen den gesellschaftlichen Wandel seit Inkrafttreten des BGB berücksichtigenden und Wertungswidersprüche der derzeitigen Systematik reduzierenden Vorschlag der Neugestaltung der Pflichtteilsentziehungsgründe. Daneben betrachtet die Arbeit das weniger bekannte Rechtsinstitut der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht und schlägt eine maßvolle Erweiterung dessen Anwendungsbereiches vor. Armin Rüdebusch wurde 1974 in Oldenburg i. O. geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen und Valpara 'iso / Chile. Nach dem Ersten Staatsexamen 2001 war der Autor neben der Anfertigung seiner Dissertation am Lehrstuhl von Professor Dr. H.-M. Müller-Laube beschäftigt. Derzeit absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Braunschweig.